Impressum
DMR Prüfservice GmbH
Inh. Mst. Ing. Rohat Demir
Linzerstraße 146
4600 Wels
Tel: +43 660/110 6008
Web: www.dmr-group.at
E-Mail: office@dmr-group.at
FB Nr.: FN 594369y
eingetragen beim Landesgericht Wels
UID: ATU78827735
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, der Versicherungsagenten
Anwendbare Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung 1994 idgF
zuständige Gewerbebehörde:
Magistrat Wels
Verbraucher haben die Möglichkeit,
Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr
Sie können allfällige Beschwerde auch an
die oben angegebene E-Mail-Adresse richten.


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Haftungsausschluss
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Welche Zwecke verfolgen wir mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten Ihre Daten zu vorvertraglichen bzw. vertraglichen Zwecken, da die Vermittlung von Versicherungsverträgen ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich ist. Im Zuge der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung werden Ihre Daten insbesondere zu den Zwecken der Situations- und Risikobeurteilung, zur Ermittlung passender Versicherungslösungen sowie zur Kalkulation von Versicherungsprämien und zur Abwicklung von Schadensfällen verarbeitet. Ferner verarbeiten wir Ihre Daten zu den Zwecken des Direktmarketings (Werbung) und der Kommunikation mit Ihnen.
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Gibt es weitere Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten?
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses werden Ihre Daten soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist, an folgende Kategorien von Empfängern weitergeleitet: Versicherungsgesellschaften (insbesondere frühere Versicherer, Rück- und Mitversicherer), Versicherungsvermittler, Krankenanstalten, Ärzte, Kooperationspartner, Auftragsverarbeiter, Dienstleister, Kommunikationsdienste (z.B. WhatsApp, Facebook), Verwaltungsbehörden, Inkassodienstleister, Kreditauskunfteien, Gläubigerschutzverbände, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte, Steuerberater.
Werden Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland übermittelt?
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation via WhatsApp und Facebook kann es vorkommen, dass Ihre personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika übermittelt werden. Die Europäische Kommission hat den Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert, sofern der Empfänger der Daten über eine Selbstzertifizierung nach dem Privacy Shield (www.privacyshield.gov) verfügt. Sowohl die WhatsApp, Inc. und Facebook, Inc. verfügen über eine solche Selbstzertifizierung. Die Übermittlung Ihrer Daten ist gemäß Art 45 DSGVO sohin zulässig.
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Ihre Daten werden grundsätzlich für die Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert. Sobald sie für die oben bezeichneten Zwecke nicht mehr notwendig sind, werden die Daten gelöscht bzw. gesperrt. Sofern der Löschung gesetzliche Pflichten entgegenstehen (insbesondere Aufbewahrungspflichten nach UGB, BAO, etc.) werden die Daten erst nach Ablauf dieses Zeitraumes gelöscht. Ferner ist es möglich, dass ihre Daten für den Zeitraum gespeichert werden, in welchem von Ihnen zivilrechtliche Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können. Diesbezüglich sind insbesondere die gesetzlichen Verjährungsfristen (3 bis 30 Jahre) maßgeblich.
Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?
Als betroffene Person stehen Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte im Sinne der Art. 15 bis 22 DSGVO zu: Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art 17. DSGVO) und Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18. DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO). Ferner steht Ihnen gemäß Art. 14 Abs. 2 lit.. c i.V.m. Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu, falls sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung von berechtigten Interessen des Verantwortlichen bzw. eines Dritten; dies ist insbesondere bei Werbung der Fall) stützt. Sofern die Datenverarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt, so haben Sie das Recht diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Diese Rechte können Sie alle bei dem am Anfang dieser Erklärung bezeichneten Verantwortlichen geltend machen.
Darüber hinaus haben Sie gemäß Art. 77 DSGVO i.V.m. §§ 24 ff. DSG das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu erheben, falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtskonform erfolgt. Zuständig ist in diesem Fall die Österreichische Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien.
Einwilligung zur Verarbeitung von besonderen Kategorien von Daten
Ich wurde bereits über Inhalt, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte und Beschwerdemöglichkeiten im Hinblick auf seine personenbezogenen Daten durch die Informationen in der Datenschutzerklärung hinreichend informiert. Diese Datenschutzerklärung wurde von mir ausdrücklich zur Kenntnis genommen. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine Gesundheitsdaten (Krankengeschichte, Sozialversicherungsnummer, etc.) zu den Zwecken der Vertragserfüllung, der Situations- und Risikobeurteilung, zur Ermittlung passender Versicherungslösungen sowie zur Kalkulation von Versicherungsprämien und zur Abwicklung von Schadensfällen direkt bei mir bzw. bei Krankenanstalten oder Ärzten erhoben, verarbeitet und gegebenenfalls an die in der Datenschutzerklärung näher bezeichneten Empfänger übermittelt werden.
Ferner bin ich in Kenntnis darüber, dass diese Einwilligung jederzeit gemäß Art. 21 DSGVO mittels eingeschriebenen Brief an die Gerhard AUINGER Versicherungsagentur GmbH, Marktmühlgasse 3, 4030 Linz widerrufen werden kann. Dadurch wird die Datenverarbeitung ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs unzulässig.
Einsatz von Google-Maps
Wir setzen auf unserer Seite die Komponente „Google Maps“ der Firma Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend „Google“, ein. Bei jedem einzelnen Aufruf der Komponente „Google Maps“ wird von Google ein Cookie gesetzt, um bei der Anzeige der Seite, auf der die Komponente „Google Maps“ integriert ist, Nutzereinstellungen und -daten zu verarbeiten. Dieses Cookie wird im Regelfall nicht durch das Schließen des Browsers gelöscht, sondern läuft nach einer bestimmten Zeit ab, soweit es nicht von Ihnen zuvor manuell gelöscht wird. Wenn Sie mit dieser Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, so besteht die Möglichkeit, den Service von „Google Maps“ zu deaktivieren und auf diesem Weg die Übertragung von Daten an Google zu verhindern. Dazu müssen Sie die Java-Script-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall die „Google Maps“ nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Die Nutzung von „Google Maps“ und der über „Google Maps“ erlangten Informationen erfolgt gemäß den Google-Nutzungsbedingungen
http://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html
sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen für „Google Maps“
https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.
unsere AGB's im Elektrotechnik-Gewerbe
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünfti-gen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.dmr-group.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt, uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben
3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschal-preis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 200m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von einem halben Stundensatz abzugelten.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 20% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von einem Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.9. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat verrechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
3.10. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4. Beigestellte Ware (Beistellungen)
4.1. Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kun-den.
5. Zahlung
5.1. Der Vorgang der Zahlung wird beim Vertrag oder bei der Auftragsbestätigung definiert.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz in Höhe von 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von 10€ soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6. Bonitätsprüfung
6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.2. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher
Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.3. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben können bei uns erfragt werden.
7.4. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
7.5. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
7.6. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
7.9. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
8. Leistungsausführung
8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
8.3. Kommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer/ Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (z.B. Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
9. Leistungsfristen und Termine
9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
9.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben
9.3. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleibt.
9.4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
9.5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
10. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits vorhandenen (Rohr-)Leitungen, Geräten als Folge nicht erkennbarer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Materialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.
10.2. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
10.3. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.
11. Gefahrtragung
11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.
12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 20€ zusteht.
12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst über-gebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
13.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen.
13.3. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.
13.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
13.5. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
13.6. Wir sind berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware soweit für den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorankündigung.
13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
13.9. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und best-möglich verwerten.
13.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen
14. Schutzrechte Dritter
14.1. Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
14.2. Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
14.3. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nützlicher Kosten vom Kunden verlangen.
14.4. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden für allfällige Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen
15. Unser geistiges Eigentum
15.1. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
15.2. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklicher Zustimmung.
15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
16. Gewährleistung
16.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung.
16.2. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.
16.3. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
16.4. Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt.
16.5. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.
16.6. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
16.7. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
16.8. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
16.9. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
16.10. Mängel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen sind unverzüglich, spätestens nach einem 1 Tag nach Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
16.11. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
16.12. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
16.13. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind sofern wirtschaftlich vertretbar vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.
16.14. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch uns zu ermöglichen.
16.15. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.
16.16. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 7. nicht nachkommt.
17. Haftung
17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
17.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.
17.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.
17.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
18. Salvatorische Klausel
17.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
17.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.
19.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
19.5. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemäß 12.) einverstanden ist.
Anmerkungen:
Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist. Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
unsere AGB's als Versicherungsagentur
Präambel
1. Die DMR Prüfservice GmbH (im Folgenden kurz: "Versicherungsagent")
vermittelt Versicherungsverträge zwischen dem von ihr vertretenen Versicherungsunternehmen
einerseits und dem Versicherungskunden (im Folgenden kurz: "Kunde") andererseits.
2. Der Versicherungsagent wird im Auftrag des Versicherungsunternehmens tätig und hat für die
Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers einzustehen.
3. Die Leistungen des Versicherungsagenten werden entsprechend den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen, der vom Kunden ausdrücklich erteilten Vollmacht und dieser, der
Geschäftsbeziehung zugrunde gelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz:
"AGB"), erbracht.
I. Geltungsbereich
1.1. Die AGB sind ab dem Vertragsabschluss zwischen Versicherungsagent und Kunden gültig.
1.2. Die AGB wurden dem Kunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und von diesem ausdrücklich
zur Kenntnis genommen. Dies hat der Kunde mit der Unterfertigung des Vollmachtsformulars
ausdrücklich bestätigt.
1.3. Durch diese AGB werden sämtliche mit dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen ergänzt.
1.4. Die Tätigkeit des Versicherungsagenten unterliegt einer räumlichen Begrenzung auf das
österreichische Staatsgebiet, sofern nicht von den Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
1.5. Ist der Kunde als Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) anzusehen, so gelten die
nachfolgenden Bestimmungen nur insoweit, als sie dem KSchG nicht zwingend entgegenstehen.
1.6. Auf Klauseln, welche nur bzw. nicht für den Verbraucher gelten, wird in den AGB explizit
hingewiesen.
II. Pflichten des Versicherungsagenten
2.1. Der Versicherungsagent verpflichtet sich, für den Kunden eine angemessene Risikoanalyse zu
erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept auszuarbeiten.
2.2. Der Kunde nimmt diesbezüglich ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Risikoanalyse und das
Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie dem Versicherungsagenten
allenfalls übermittelte Urkunden basieren und daher die Angabe von unrichtigen und/oder
unvollständigen Informationen durch den Kunden die Ausarbeitung eines angemessenen
Deckungskonzepts verhindert.
2.3. Sofern die Risikoanalyse und das Deckungskonzept aufgrund unrichtiger und/oder
unvollständiger Angaben des Kunden erfolgt, trifft den Versicherungsagenten diesbezüglich
keine Haftung.
2.4. Der Versicherungsagent ist verpflichtet, den Kunden fachgerecht und den jeweiligen
Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten und aufzuklären.
III. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Versicherungsagent benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der unter Pkt.
II beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der
Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen
vorzunehmen.
3.2. Aufgrund dessen ist der Kunde verpflichtet, dem Versicherungsagenten alle für die Ausführungen
seiner Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig
zur Verfügung zu stellen und den Versicherungsagenten von allen Umständen, die für die unter
Pkt. II. beschriebenen Leistungen des Versicherungsagenten von Relevanz sein könnten, in
Kenntnis zu setzen.
3.3. Darüber hinaus ist der Kunde – sofern dies erforderlich ist – verpflichtet, an einer
Risikobesichtigung durch den Versicherungsagenten oder das Versicherungsunternehmen nach
vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen, sowie auf besondere Gefahren
von sich aus hinzuweisen.
3.4. Die vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsagent bzw.
das Versicherungsunternehmen zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen
gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
3.5. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom
Versicherungsagenten unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz
gewährleistet. Vielmehr bedarf dieser Antrag noch der Annahme durch das
Versicherungsunternehmen, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und
dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen ein ungedeckter Zeitraum bestehen
kann. Aus diesem Umstand ist eine Haftung des Versicherungsagenten nicht abzuleiten.
3.6. Sofern der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG ist, verpflichtet sich dieser, sämtliche durch die
Vermittlung des Versicherungsagenten übermittelten Versicherungsdokumente auf sämtliche
Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu
überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsagenten zur Berichtigung mitzuteilen.
3.7. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung bzw. ein
Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherungs-
unternehmens bewirkt.
3.8. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten
aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im
Versicherungsfall einzuhalten hat, da deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des
Versicherungsunternehmens führen kann.
IV. Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
4.1. Als Zustelladresse des Kunden gilt die dem Versicherungsagenten zuletzt bekannt gegebene
Adresse.
4.2. Sofern der Kunde der elektronischen Kommunikation ausdrücklich zugestimmt hat, können
rechtswirksame Zustellungen auch auf diesem Wege erfolgen.
V. Formvorschriften
5.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, etc.
bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom Erfordernis der
Schriftform.
5.2. Darüber hinaus bedürfen an den Versicherungsagenten gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. zu
ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform.
5.3. Unter der oben bezeichneten Schriftform ist auch die Originalunterschrift bzw. die elektronische
Signatur zu verstehen.
VI. Urheberrechte
6.1. Sämtliche, vom Versicherungsagenten erstellte Konzepte (insbesondere die Risikoanalyse und
das Deckungskonzept), sind urheberrechtlich geschützte Werke und dies wird vom Kunden
ausdrücklich zur Kenntnis genommen.
6.2. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen, oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsagenten.
6.3. Sollte der Kunde gegen diese Bestimmungen verstoßen, so ist dieser verpflichtet den daraus
entstehenden Schaden dem Versicherungsagenten zu ersetzen.
VII. Haftung
7.1. Eine Haftung des Versicherungsagenten tritt nicht bei jenen Schäden ein, welche aus den
Entscheidungen des Kunden resultieren. Konkret ist dies bei der Ermittlung der Höhe der
Versicherungssummen sowie bei der Entscheidung des Kunden, ob ein Risiko versichert werden
soll, der Fall.
7.2. Der Versicherungsagent bestätigt den aufrechten Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens € 1.250.000,00.
7.3. Die Haftung des Versicherungsagenten (bzw. dessen Erfüllungsgehilfe iSd § 1313a ABGB) besteht
für sämtliche aus diesem Vertrag entstandenen Schadenersatzansprüche – abgesehen von
Personenschäden – nur, wenn diesem vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen wird. Darüber hinaus ist die Haftung für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
7.4. Der Versicherungsagent haftet im unter Pkt. 7.3. umschriebenen Rahmen bis zum Höchstbetrag
in Höhe von € 1.250.000,00.
7.5. Darüber hinaus tritt die Verjährung für Schadenersatzforderungen in 6 Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren ein.
7.6. Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht ebenso wie Haftungsbeschränkungen der Kunden des
Versicherungsagenten, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des
Schadenersatzes, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen
mit dem Vermittler ausgehandelt und in Schriftform festgehalten.
7.7. Ferner haftet der Versicherungsagent nicht für Versicherungsverträge, die ohne Mitwirkung des
Versicherungsagenten geschlossen wurden.
7.8. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG sind Schadenersatzansprüche - abgesehen von
Personenschäden - in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
VIII. Datenschutz
8.1. Dem Kunden wurden sämtliche erforderlichen Informationen im Hinblick auf den Datenschutz
durch Übergabe des Informationsblattes zur Datenschutzerklärung dargelegt bzw. wurde vom
Kunden im Anlassfall eine Datenschutz-Einwilligung eingeholt.
8.2. In diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Ansprüche des Kunden richten sich nach den
einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
IX. Rücktrittsrechte des Kunden
9.1. Die unter diesem Pkt. ausgeführten Bedingungen gelten nur für Verbraucher iSd KSchG.
9.2. Gemäß § 3 KSchG ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der
Geschäftsräume des Versicherungsagenten bzw. auf einem Messestand von seinem
Vertragsantrag bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
9.3. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages bzw. danach innerhalb eines
Zeitraumes von einer Woche erklärt werden.
9.4. Diese Frist beginnt mit der Ausfolgung der Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
9.5. Bei Versicherungsverträgen erlischt das Rücktrittsrecht spätestens ein Monat nach
Zustandekommen des Vertrages.
9.6. Die Rücktrittserklärung ist in Schriftform an den Versicherungsagenten zu übermitteln. Der
Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der unter Pkt. 9.3.
genannten Frist abgesendet wird.
X. Rechtswahl
10.1. Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich die Anwendung von österreichischem Recht
vereinbart.
XI. Gerichtsstand
11.1. Zur Entscheidung sämtlicher aus diesem Vertrag zwischen Kunden und Versicherungsagenten
entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Versicherungsagenten in 4020 Linz sachlich
zuständige Gericht örtlich zuständig. Darüber hinaus wird dem Versicherungsagenten
ausdrücklich das Recht eingeräumt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
11.2. Zur Entscheidung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG,
welcher im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat,
entstehenden Streitigkeiten ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der
Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
11.3. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben,
gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
XII. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten Bestimmungen in diesen AGB ungültig sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der restlichen
Vereinbarung nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine solche gültige oder
wirksame ersetzt, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung am weitesten entspricht.
telefonische Anfragen
Mo. - Fr.: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa, So.: Geschlossen